AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 – Vertragspartner, Einbeziehung der AGB

(1) Vertragspartner des Auftraggebers (Kunden) ist die SENDESIGNAL GmbH & Co. KG, Planckstraße 13, 22765 Hamburg, Telefon (040) 39805790, Fax (040) 39805965, E-Mail signal@sendesignal.de (im Folgenden: „SENDESIGNAL“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen SENDESIGNAL und seinen Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung. SENDESIGNAL widerspricht deren Einbeziehung ausdrücklich, soweit die Einbeziehung nicht individuell in Textform vereinbart wird.

§ 2 – Angebote, Vertragsschluss, Fristen

(1) Informationen auf einer Webseite von SENDESIGNAL, in E-Mails, in Flyern, Broschüren oder sonstigen Werbemitteln, die nicht an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, stellen keine Angebote dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden. Die beworbenen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit und der Selbstbelieferung des Anbieters durch Dritte.

(2) An individuelle Angebote, die SENDESIGNAL an einen bestimmten Kunden richtet, hält sich SENDESIGNAL 30 Tage ab Erstellungsdatum des Angebots gebunden, wenn das Angebot keine abweichende Bindungsfrist nennt.

(3) Termine und Fristen zur Ausführung von Aufträgen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindliche Fristen durch SENDESIGNAL zugesichert werden.

§ 3 – Reseller-Ausschluss

SENDESIGNAL stellt seine Leistungen ausschließlich dem Kunden zur Verfügung. Der Kunde wird diese Leistungen seinerseits keinem Dritten überlassen, auch nicht in Teilen oder auf Zeit, es sei denn, dass dies mit SENDESIGNAL vereinbart wurde.

§ 4 – Bedingungen für die Software-Entwicklung

(1) Wenn SENDESIGNAL mit der Entwicklung einer Software beauftragt werden soll, obliegt es dem Kunden, seine Erwartungen an Funktionalität, Inhalt und Design vor Vertragsschluss so umfassend und detailliert wie möglich darzulegen (Lastenheft). Es obliegt dem Kunden insbesondere, vor Vertragsschluss mitzuteilen, auf welchen Systemkonfigurationen (Hardware, Betriebssysteme, Web-Browser, sonstige Softwareumgebung) die zu entwickelnde Software eingesetzt werden soll.

(2) Software im Sinne dieser Geschäftsbedingungen meint die Gesamtheit des Arbeitsergebnisses aus Programmcode, Grafiken, Texten und sonstigen audiovisuellen Inhalten, Datenbankstrukturen und -inhalten, unabhängig von der Anzahl der Dateien, auf die diese Bestandteile aufgeteilt sind.

(3) Für die Softwareerstellung legt SENDESIGNAL den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Angebots von SENDESIGNAL zugrunde; besteht kein gesondertes Angebot, gilt der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(4) Änderungen des Standes der Technik, die nach Vertragsschluss eintreten und für die sichere und zuverlässige Funktion der zu erstellenden Software unabdingbar sind, berechtigen den Kunden insoweit zur Anpassung des erteilten Auftrags. Dies gilt insbesondere für Anpassungen in Reaktion auf neu veröffentlichte Sicherheitslücken, Betriebssystem- oder Browserversionen. Soweit die Erfüllung des angepassten Vertrags zu einem erhöhten Aufwand bei SENDESIGNAL führt, steht SENDESIGNAL ein dementsprechend erhöhter Entgeltanspruch zu.

(5) SENDESIGNAL stellt Software in kompilierter oder verschlüsselter Form zur Verfügung, soweit ein offener Quellcode für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht aus technischen Gründen unabdingbar ist. Soweit Quellcode zur Verfügung gestellt wird, enthält dieser keine Kommentierungen.

(6) Soweit SENDESIGNAL für den Kunden Webseiten oder Programme zur Veröffentlichung im Internet erstellen soll, übernimmt SENDESIGNAL hierfür keine rechtliche Prüfung. Insbesondere obliegt es dem Kunden, rechtlich relevante Bestandteile wie Impressum, AGB und Datenschutzhinweise selbst bereitzustellen.

§ 5 – Funktionsfähigkeit von Software

(1) Die Parteien sind sich bewusst, dass SENDESIGNAL nicht gewährleisten kann, dass die Software unter allen erdenklichen Systemkonfigurationen, insbesondere mit unterschiedlichen Web-Browsern bei einer Vielzahl unterschiedlicher stationärer und mobiler Endgeräte und deren Einstellungen, stets fehler- und unterbrechungsfrei läuft und sämtliche Fehler auch behebbar sind. SENDESIGNAL erstellt die Software so, dass sie unter den in § 2 Absatz 1 vorausgesetzten Bedingungen und unter Berücksichtigung etwaiger Nachträge bestimmungsgemäß verwendbar ist, kann aber ihre Funktion nicht für abweichende, insbesondere nicht für zukünftige technische Standards gewährleisten.

(2) Soweit der Kunde die Einbeziehung einer Funktionalität beauftragt, die ein Dritter zur Verfügung stellt (z.B. Einbettung von Social-Media-Inhalten, Zugriff auf Datenbankquellen Dritter), beschränkt sich die Leistung von SENDESIGNAL darauf, diese Dienste entsprechend den Vorgaben des Dritten in die Software einzubinden, soweit dies technisch möglich ist. SENDESIGNAL obliegt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Einbindung solcher Funktionalitäten; dies ist allein Sache des Kunden. SENDESIGNAL übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden gewünschten Dienste Dritter zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Software noch oder schon zur Verfügung stehen oder funktionsfähig sind und/oder zukünftig verwendbar bleiben, da dies vom Verhalten des Dritten abhängt. Der Dritte ist daher auch nicht Erfüllungsgehilfe von SENDESIGNAL.

§ 6 – Webhosting

(1) SENDESIGNAL erbringt Leistungen zur Speicherung und Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet (Webhosting). Hierzu stellt SENDESIGNAL dem Kunden Ressourcen auf einem Webserver zur Verfügung. SENDESIGNAL kann dabei auf Dritte als Vorlieferanten zurückgreifen, insbesondere auf Rechenzentrums-Betreiber. Der Serverstandort ist in Deutschland.

(2) Die Leistungen von SENDESIGNAL bei der Übermittlung von Daten im Rahmen des Webhostings beschränken sich auf die Kommunikation zwischen dem Webserver und dem nächstgelegenen Verbindungspunkt mit dem Internet. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der außerhalb seines eigenen Netzes liegenden Datenwege des Internets. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Daten vom Verbindungspunkt zu Dritten ist daher nicht geschuldet.

(3) Der Anbieter stellt das Webhosting mit einer zeitlichen Verfügbarkeit von durchschnittlich 99,5% im Kalendermonat zur Verfügung.

(4) Ein Hostingvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

§ 7 – Domain-Registrierungen

(1) Beauftragt der Kunde SENDESIGNAL, für ihn eine Internet-Adresse (Domain) zu registrieren, so führt SENDESIGNAL die Registrierung nicht im eigenen Namen durch, sondern nur als Vertreter des Kunden.

(2) Die Leistung von SENDESIGNAL besteht darin, die Zuteilung der gewünschten Domain bei der zuständigen Registrierungsstelle (z.B. Denic e.G.) zu beantragen und dem Kunden bei erfolgreichem Antrag die ggf. erforderlichen technischen Daten zur Verwendung der Domain mitzuteilen. Der Erfolg der Registrierung ist unter anderem davon abhängig, dass die Domain nicht bereits durch einen Dritten registriert ist; hierauf hat SENDESIGNAL keinen Einfluss.

(3) Wurde die Domain dem Kunden zugeteilt, sorgt SENDESIGNAL dafür, dass die Domain bei der Registrierungsstelle während der zwischen Kunden und SENDESIGNAL geltenden Vertragslaufzeit für den Kunden registriert bleibt. SENDESIGNAL übernimmt die von der Registrierungsstelle erhobenen Entgelte auf eigene Rechnung; gegenüber dem Kunden gelten ausschließlich die Entgelte von SENDESIGNAL. Das Entgelt für registrierte Domains wird einmal jährlich im Voraus für das laufende Vertragsjahr gestellt. Konnte die Domain dem Kunden nicht zugeteilt werden, fallen für den Kunden keine Entgelte an.

(4) Für Domainregistrierungen gilt eine anfängliche Laufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit beginnt mit der Registrierung durch die Registrierungsstelle; SENDESIGNAL wird den Kunden unverzüglich über die erfolgreiche Registrierung und den Laufzeitbeginn unterrichten. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende kündigt.

(5) Die Kündigung einer Domain muss für ihre Wirksamkeit diejenigen Dokumente enthalten, die die zuständige Registrierungsstelle erfordert; dies ist in der Regel ein schriftlicher Close-Antrag, der von einer vertretungsberechtigten Person (Domaininhaber oder administrativer Ansprechpartner [Admin-C]) unterzeichnet ist. Fehlen erforderliche Dokumente, so gilt die Kündigung als nicht erklärt.

(6) Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass mit seiner Domain keine marken-, namens-, wettbewerbs- oder sonstigen rechtlichen Konflikte verbunden sind. SENDESIGNAL schuldet diesbezüglich keinerlei Prüfung.

(7) Ergänzend gelten die Vertragsbedingungen der jeweils zuständigen Domain-Registrierungsstelle.

§ 8 – Entwicklung von Designs

(1) Ist SENDESIGNAL mit der Entwicklung eines Designs beauftragt, entwickelt SENDESIGNAL auf Basis der Vorgaben des Kunden eine Anzahl unterschiedlicher Entwürfe; sofern nicht anders vereinbart, werden zwei Entwürfe entwickelt. Die Vorstellung der Entwürfe findet am Sitz von SENDESIGNAL statt.

(2) Der Kunde kann einen der Entwürfe auswählen, um ihn in einer Korrekturrunde weiterentwickeln zu lassen. In der Korrekturrunde berücksichtigt SENDESIGNAL alle Änderungswünsche, die der Kunde zu einem Zeitpunkt gesammelt mitteilt. Die Korrekturrunde endet mit der Vorstellung des weiterentwickelten Designs durch SENDESIGNAL. Nach der ersten kann sich für denselben Entwurf eine weitere Korrekturrunde in gleicher Verfahrensweise anschließen, wenn der Kunde dies wünscht.

(3) Mit Vorstellung der vereinbarten Anzahl Entwürfe und mit Abschluss der zweiten Korrekturrunde für einen der Entwürfe ist die vertragliche Leistung von SENDESIGNAL abgeschlossen. Darüber hinausgehende Entwürfe und Korrekturrunden sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(4) Gegenstand der Leistung von SENDESIGNAL ist die kreative und künstlerische Entwicklungsleistung. Ein Erfolg im Sinne einer Zufriedenheitsgarantie ist nicht geschuldet.

(5) Vorgestellte Entwürfe darf der Kunde allein zur Prüfung und Entscheidung über die Eignung verwenden. Ohne ausdrückliche Zustimmung von SENDESIGNAL dürfen Entwürfe weder an Dritte weitergegeben werden, noch dürfen sie vom Kunden für andere als Prüfungszwecke behalten werden. Entwürfe, die SENDESIGNAL dem Kunden zu Prüfungszwecken übermittelt, können technische Beschränkungen enthalten, z.B. hinsichtlich der Auflösung oder Druckbarkeit.

(6) SENDESIGNAL leistet keine rechtliche Prüfung der Designwünsche des Kunden. Insbesondere ist eine Recherche nach etwaigen Namens-, Marken-, Urheber-, Design-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten Dritter nicht Auftragsinhalt. Es obliegt dem Kunden, in diesen Fragen qualifizierte Rechtsberatung hinzuzuziehen.

§ 9 – Lieferung von Designs, Nutzungsrechte

(1) Die Lieferung eines entworfenen Designs in einem Format, das sich zur vorgesehenen Weiterverwendung eignet, zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten hieran stellt eine von der Entwurfsleistung eigenständig zu vereinbarende und zu vergütende Leistung dar.

(2) SENDESIGNAL liefert allein die Endfassung des Designs, und zwar als digitale Daten in geschlossenem Format, soweit das Design nach seiner Natur hierfür geeignet ist; soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde die Daten als druckfähiges PDF.

§ 10 – Sonstige Leistungen

(1) Sonstige Leistungen von SENDESIGNAL können bestehen in der Beratung, Betreuung und Vertretung des Kunden, z.B. hinsichtlich Papier- und Materialrecherche für besondere Druckmaterialien, Hersteller- und Dienstleisterrecherche für besondere Herstellungs- oder Verarbeitungsverfahren, Einholung von Angeboten Dritter für den Kunden, Begleitung in der Druckvorstufe und beim Andruck, Probenahmen, Materiallieferungen und -abholungen sowie hinsichtlich der Abnahme von Arbeitsergebnissen Dritter.

(2) Wenn nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, schließt der Kunde Vertragsverhältnisse mit externen Dienstleistern – z.B. Druckereien, weiterverarbeitenden Unternehmen – selbst; diese sind keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von SENDESIGNAL.

(3) Der Kunde kann SENDESIGNAL mit der Koordination und Überwachung von Leistungen Dritter beauftragen. Druck- und sonstige Aufträge erteilt SENDESIGNAL in diesem Fall in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Eine solche Tätigkeit stellt eine eigenständige entgeltliche Leistung von SENDESIGNAL dar.

(4) Druckleistungen und andere Weiterverarbeitungen werden nur auf Grund eines vom Kunden freigegebenen Korrekturabzugs in Auftrag gegeben. Mit der Freigabe erklärt der Kunde, dass der Korrekturabzug in jeder Hinsicht seinen Wünschen entspricht. Der Kunde ist mit späteren Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen, soweit der Druck oder die Weiterverarbeitung mit dem Korrekturabzug übereinstimmt.

§ 11 – Mitwirkung und Vorlagen des Kunden, Rechte Dritter

(1) Stellt der Kunde Entwürfe oder sonstige Unterlagen für einen Auftrag zur Verfügung oder beteiligt er sich durch eigene Mitarbeit, begründen diese Umstände kein Urheber- oder Miturheberrecht an dem Arbeitsergebnis von SENDESIGNAL und mindern auch nicht die Vergütungsansprüche.

(2) Für den Verlust, die Verschlechterung oder die Beschädigung von Sachen, die der Kunde als Vorlagen liefert, haftet SENDESIGNAL nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. SENDESIGNAL kann jederzeit die Rücknahme von Sachen in angemessener Frist verlangen, sobald diese für den Auftrag nicht mehr benötigt werden.

(3) Wünscht der Kunde die Verwendung bestimmter Farben, so sind Farbangaben nur dann verbindlich, wenn diese – für Drucksachen – als CMYK-Daten, Euroskala- oder HKS-Farbnummer oder – für Bildschirmfarben – als RGB- oder HSV-Daten angegeben werden.

(4) Es obliegt dem Kunden, seine Vorlagen frei von Fehlern, insbesondere von Schreib- und Bildfehlern, zu liefern; SENDESIGNAL schuldet keine Prüfung in dieser Hinsicht.

(5) Stellt der Kunde Entwürfe, Logos, Schrifttypen, Texte, audiovisuelle oder sonstige Daten bei, so obliegt ihm die vorherige Prüfung seiner Nutzungsrechte. Der Kunde garantiert, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen. Er stellt SENDESIGNAL von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber SENDESIGNAL geltend machen könnten; der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer zweckmäßigen Sachverhaltsermittlung, vorgerichtlichen wie gerichtlichen Rechtsprüfung und -verteidigung.

(6) Soweit eine von SENDESIGNAL gestaltete Software erfordert, ein sessionübergreifendes Cookie auf dem Endgerät eines Webseiten-Besuchers zu setzen, obliegt es dem Auftraggeber, den Besucher auf die Cookie-Verwendung hinzuweisen, wenn SENDESIGNAL einen solchen Cookie-Hinweis aus technischen Gründen nicht selbst implementieren kann.

(7) SENDESIGNAL kann teilweise oder vollständig von einem Auftrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn Rechtsverletzungen bekannt werden oder ein Dritter solche geltend macht und der Kunde in diesen Fällen die Verletzungen nicht innerhalb angemessener Frist ausräumt.

§ 12 – Entgelte, Rechnungsstellung

(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preisangaben von SENDESIGNAL netto zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben. Ist der Kunde Verbraucher, gelten Preisangaben brutto inklusive Umsatzsteuer.

(2) SENDESIGNAL kann während der Erfüllung von Aufträgen Abschlagsrechnungen stellen, die dem jeweiligen Arbeitsfortschritt entsprechen. Folgeleistungen kann SENDESIGNAL – unbeschadet sonstiger Ansprüche – vom Ausgleich vorangegangener Rechnungen abhängig machen.

(3) Die Zahlungsfrist für Rechnungen von SENDESIGNAL beträgt zwei Wochen ab Rechnungszugang. SENDESIGNAL kann Rechnungen auch in elektronischer Form per E-Mail versenden.

(4) Es obliegt dem Kunden, etwaige Einwendungen gegen eine Rechnung ab deren Zugang binnen acht Wochen in Textform geltend zu machen; nach Ablauf dieser Zeit gilt der Rechnungsinhalt als richtig, wobei dem Kunden der Nachweis der Unrichtigkeit vorbehalten bleibt. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge bei Übersendung der Rechnung gesondert hingewiesen.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; die Geltendmachung von Ansprüchen durch Widerklage bleibt unberührt. Zurückbehaltungsrechte können nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Rechtsverhältnis geltend gemacht werden.

§ 13 – Nutzungsrechte

(1) Der Kunde verpflichtet sich mit Auftragserteilung, jede Nutzung eines Arbeitsergebnisses von SENDESIGNAL zu unterlassen, soweit er das Arbeitsergebnis nicht abgenommen und vergütet hat; dies gilt insbesondere auch, soweit es sich bei dem Arbeitsergebnis nicht um ein Werk im urheberrechtlichen Sinne handelt und/oder auch kein verwandtes Schutzrecht Anwendung findet. Arbeitsergebnis in diesem Sinne ist auch jeder Entwurf und jedes Teil- oder Zwischenergebnis.

(2) Mit Abnahme räumt SENDESIGNAL dem Kunden die zur bestimmungsgemäßen Verwertung des jeweils abgenommenen Arbeitsergebnisses erforderlichen Rechte ein, vorbehaltlich Absatz 4. Jede weitergehende Nutzung, einschließlich der Umgestaltung und/oder Übersetzung, erfordert eine vorherige Vereinbarung, insbesondere über die Vergütung. Jede Weitereinräumung von Rechten durch den Kunden bedarf der gesonderten Vereinbarung mit SENDESIGNAL.

(3) Jede Rechteeinräumung bezieht sich auf die zuletzt abgenommene Fassung des jeweiligen Arbeitsergebnisses. Rechte an Konzepten, Entwürfen, Präsentationen, verworfenen oder überholten Fassungen werden dem Kunden unabhängig von einer etwaigen Abnahme nicht eingeräumt. Soweit SENDESIGNAL dem Kunden vereinbarungsgemäß eine neue Fassung eines Arbeitsergebnisses zur Verfügung stellt und ihm die Rechte hieran einräumt, erlöschen die Rechte des Kunden an jeder früheren Fassung hiervon.

(4) Jede Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des hierfür vereinbarten Entgelts.

§ 14 – Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung von SENDESIGNAL für Vermögensschäden ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht, soweit ein Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch SENDESIGNAL beruht, deren Einhaltung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht.

(2) Die gesetzlichen Rechte des Kunden im Fall einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von Absatz 1 unberührt.

§ 15 – Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

SENDESIGNAL kann diese Geschäftsbedingungen ändern, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse kann insbesondere dann bestehen, wenn während eines Dauerschuldverhältnisses technische Normen von Dritter Seite geändert oder weiterentwickelt werden, die eine Anpassung der Leistungen des Anbieters erfordern. Die beabsichtigte Änderung wird SENDESIGNAL dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Anderenfalls ist SENDESIGNAL berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat in Textform gegenüber dem Kunden zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht und die Kündigungsmöglichkeit wird der Kunde in der Ankündigung besonders hingewiesen.

§ 16 – Schlussbestimmungen

(1) Als Erfüllungsort für alle vertragsgegenständlichen Leistungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien den Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Altona, soweit es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft handelt.

(2) Die Parteien unterstellen ihre Vereinbarungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der deutschen Kollisionsregeln für das internationale Privatrecht.

(3) Sollten sich einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so soll dies nicht den Bestand der übrigen Regelungen berühren.

Stand: 01. 01. 2025